Grenzüberschreitende Untersuchung
Unzerschnittene Freiräume (UZF) erstrecken sich über administrative Grenzen hinweg. Deshalb sollte deren Untersuchung grenzüberschreitend erfolgen. Andernfalls würde es beim Verschneiden der UZF mit der Untersuchungsgebietsgrenze zu topologischen Fehlern kommen. Große im Grenzgebiet liegende UZF würden somit in mehrere kleine Flächen zerteilt werden, welche bei der quantitativen Analyse in eine andere Kategorie fallen würden. Die erfolgten Untersuchungen haben gezeigt, dass erhebliche Anteile unzerschnittener Freiräume in den angrenzenden Regionen liegen. Bei alleiniger Berücksichtigung der in Sachsen liegenden Flächenanteile würden somit zahlreiche Räume nicht als UZF größer 100 km2 erkannt werden. Deren Bedeutung als Träger grundlegender Landschaftsfunktionen würde damit außer Acht gelassen.
