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Standorttypisierungen ermöglichen die Bewertung einer neuen Flächeninanspruchnahme hinsichtlich ihrer 1. Lage (Lagetypisierung) und ihrer 2. Integration (Integrationstypisierung) in den bestehenden Siedlungskörper.

1. Lagetypisierung

Die Lagetypisierung kennzeichnet neue Siedlungsflächen in Abhängigkeit ihrer Lage zu den Siedlungskernräumen. Sie ist damit ein Indikator für den Erfolg einer Stadtentwicklungspolitik, eine "Stadt der kurzen Wege" zu schaffen. Dazu wurden alle neuen Siedlungsflächen, die sich innerhalb von zwei aufeinander folgenden Zeitschnitten entwickelten, in drei Lagetypen unterteilt (Abb. 1).

Neue Siedlungsflächen, die sowohl im alten als auch im neuen Siedlungskernraum enthalten sind, bilden den Typ I (Innenentwicklung). Er spiegelt eine lückenschließende Bautätigkeit im Siedlungskernraum wider, die sich damit in gut erschlossenen Lagen vollzieht. Hier erfolgt keine Zersiedlung des Umlandes, so dass dieser Lagetyp I aus ökologischer Sicht positiv bewertet werden kann.

Neubauflächen des Typs R (Randentwicklung) befinden sich innerhalb der Kernwachstumszone, die sich zwischen zwei aufeinander folgenden Zeitschnitten entwickelte. Die Lage dieser Neubauflächen bedingt eine Inanspruchnahme des Freiraumes, allerdings besteht eine Anbindung der neuen Siedlungsfläche an den gewachsenen Siedlungskernraum. Dieser Lagetyp muss aus ökologischer Sicht kritischer eingeschätzt werden als Typ I.

Alle Siedlungsneuflächen, die keine Verbindung zu einem der beiden Siedlungskernräume besitzen, bilden Typ A (Außenentwicklung). Neubauflächen dieses Typs entwickeln sich ohne Anbindung an den Siedlungskernraum, haben wesentlichen Anteil an der Zunahme der Zersiedlung des Freiraumes und bedingen durch ihre größere Entfernung zum Kernraum auch eine verstärkte Verkehrsentwicklung. Typ-A-Siedlungsflächen sind deshalb aus ökologischen Gründen am kritischsten zu bewerten.



Abb. 1: Lagetypisierung neuer Siedlungsflächen


2. Integrationstypisierung

Untersuchung der Fragestellung:
Wie sind neue Siedlungsflächen in den bereits bestehenden Siedlungskörper integriert?


Abb. 3: Graphische Darstellung des Vereinigungsdatensatzes
Die Datensätze zweier aufeinanderfolgender Zeitschnitte wurden miteinander vereinigt, wodurch ein Vereinigungsdatensatz (vgl. Abb. 3) - bestehend aus drei Siedlungsflächenklassen (1, 2 und 3) - entstand. Die Vereinigungsoperation unterliegt keiner subjektiven oder manuellen Bearbeitung und kann auf sämtliche Datensätze angewandt werden. Der Siedlungsraum (SR) des jeweils 1. Zeitschnitts (ZS) ergibt sich aus dem gemeinsamen Siedlungsbestand beider Zeitschnitte (3) und den Rückbauflächen (2). Dem entsprechend bildet der gemeinsame Siedlungsbestand (3) in Summe mit den neuen Siedlungsflächen (1) den Siedlungsraum des jeweils 2. Zeitschnitts, d.h.:

SRZS1 = 3 + 2 und SRZS2 = 3 + 1


















Unter Integrationstypisierung wird der Grad der Integration in das bereits bestehende gesamte Siedlungsgefüge (nicht nur in die Siedlungskernräume) verstanden, denn aus städtebaupolitischen und ökologischen Gründen ist eine starke Integration neuer Siedlungsflächen in den Bestand anzustreben. Als Kriterium für die Integrationstypisierung neuer Siedlungsflächen dient das Verhältnis RATIO von gemeinsamer Grenzlänge zwischen neuer und bestehender Siedlungsfläche und der Gesamtgrenzlänge der neuen Siedlungsfläche. Der Integrationsgrad neuer Siedlungsflächen nimmt vom Typ 1, der (fast) vollständigen Integration von Neubauflächen in den Siedlungsbestand bis zu nicht integrierten Flächen vom Typ 4 ab.











Abb. 4: Typisierung der neuen Siedlungsflächen mittels des Parameters RATIO

Den sich so ergebenden vier Typen der neuen Siedlungsflächen (Typ 1 - 4) wurden folgende Bezeichnungen zugeordnet. Desweiteren liegen drei weitere Polygonarten vor (Typ 5 - 7).





Abb. 5: Typisierung der Flächen des Vereinigungsdatensatzes